Ausschluesse bei denen Rechtsschutz Versicherungen nicht zahlen:
Ehescheidungen (oft nur Erstberatung
durch den Anwalt)
Erbschaftsstreitigkeiten
(oft nur Erstberatung
durch den Anwalt)
Verwaltungsrecht (Baurecht und
Planfeststellungsverfahren...)
einzelne Rechtsbereiche in Zusammenhang mit Behoerden (z.B. oft Einschraenkungen beim Steuerrecht).
Wenn keine Erfolgsaussicht besteht (meist entscheidet dies der von Ihnen gewaehlte Anwalt).
Bei Geldanlagestreitigkeiten meist stark eingeschraenkt (z.B. Falschberatung durch die Bank).
Streitigkeiten mit der eigenen Rechtschutzversicherung.
Kollektives Arbeitsrecht(z.B. betriebliche Regelungen...).
Bei
Verbrechen
und Vorsatz Gebuehren die das Rechtsanwaltsverguetungsgesetz uebersteigen wenn kein konkretes Ereigniss vorliegt (allgemeine Beratung...).
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